Du hast sicher auch so einen Kumpel: Stolz zeigte er dir eines Tages sein neues Notfallmesser. Samt Gurtschneider sowie Glasbrecher. Doch wann ist ein Rettungsmesser erlaubt?

Klären wir aber zuerst, was ein solches Rettungsmesser ist. Das Messer ist für Notsituationen gedacht. Sowie für Menschen, die anderen in einer solchen Notsituation professionell helfen. Also für Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte. Zum Beispiel Bergretter. Entsprechend sind die Messer – trotz ihrer Auslegung als Taschen- bzw. Klappmesser – recht stabil gebaut. Außerdem mit praktischen Tools wie eben Glasbrecher und Gurtschneider gepimpt.

Entsprechend ist das Messer auch für den Normalverbraucher eine Überlegung. Im Auto kann dir ein solches Messer durchaus das Leben retten. Stell’ dir nur mal, du hast einen Unfall. Samt Überschlag. Oder das Auto brennt. Du bekommst den Gurt nicht auf. Mit dem Gurtschneider – meist am Ende des Griffs – ist dieser jedoch prompt durchtrennt. So schaffst du es aus dem Auto raus und bringst dich in Sicherheit. Kurzum: Du rettest dein Leben.

Wann ist ein Rettungsmesser erlaubt?

Die Krux: Du kannst ein Notfallmesser ganz legal kaufen. Und besitzen. Das Tragen kann jedoch strafbar sein. Wenn nämlich das Rescue Messer ein Einhandmesser ist. Das sind Klappmesser, die du einhändig öffnen und – wichtig – deren Klinge du arretieren, also feststellen kannst. Das Öffnen mit einer Hand geht, wenn die Klinge mit einer Bohrung, einem Noppen oder einem Flipper versehen ist. So klappst du die Klinge ganz einfach mit dem Daumen aus. Ohne die zweite Hand zu brauchen.

Eben das ist das Problem. In Deutschland ist das Führen – nicht der Besitz – eines solchen Einhandmessers nach WaffG 42a nicht gestattet. Ebenso wie das Führen feststehender Messer mit mehr als 12 cm Klinge. Führen heißt: das Tragen des Messers in der Öffentlichkeit. Öffentlichkeit ist alles außerhalb deiner Wohnung bzw. deines Grundstücks.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Etwa für Rettungskräfte in Ausübung ihrer Arbeit – und eben nur dann. Sowie bei der Brauchtumspflege, beim Sport oder einem „allgemein anerkannten Zweck“. Beim Klettern oder Bergsteigen dürftest du ein Einhandmesser also bei dir haben.

Tipp: Zweihandmesser sind vom Führungsverbot nicht betroffen!

Ist ein Rescue Messer im Auto erlaubt?

Hier ist wieder der Hund begraben. Denn als Rescue Messer willst/musst du das Messer im Notfall schnell öffnen können. Vielleicht nur mit einer Hand. Es kann schließlich sein, dass ein Arm eingeklemmt, gebrochen oder sogar abgetrennt ist. Alles möglich. Dennoch: Ist dein Notfallmesser als Einhandmesser ausgelegt, wäre es im Auto vom Führungsverbot betroffen. Das Auto ist schließlich keine Wohnung. Ein Zweihandmesser macht dir in diesem Fall keine Probleme.

Fakt ist: Kommst du eine Verkehrskontrolle und die Ordnungshüter sehen in der Mittelkonsole ein Einhandmesser liegen, hast du ein Problem. Weil du eine Ordnungswidrigkeit begehst. Das Messer wird eingezogen, außerdem ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich. Zumindest in der Theorie. In der Praxis sind meist Bußgelder von 200 Euro die Norm.

Interessant: Laut Waffengesetz darfst du ein Einhandmesser durchaus transportieren. Und zwar in einem verschlossenen Behältnis. Transportiert du das Messer also auf diese Art – etwa in einer verschließbaren Box – sollte das okay sein. Sollte. Leider hast du dann im Ernstfall das Messer kaum griffbereit. Trotzdem macht das Gesetz Sinn und dient dem Schutz von Einsatzkräften wie eben der Polizei. Denn so schnell wie jemand mit bösen Absichten ein Einhandmesser kampfbereit in der Hand hat, könnten diese gar nicht reagieren.

Fazit: Führst du im Auto ein Einhandmesser offen mit dir, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Zweihandmesser sowie feststehende Messer mit unter 12 cm Klinge sind wiederum legal.

Welche Rettungsmesser sind erlaubt?

Welche Rettungsmesser sind nun also erlaubt? Ganz klar Zweihandmesser. Also Klappmesser, die du nur mit zwei Händen öffnen kannst.

Ebenfalls erlaubt sind laut BKA (Bundeskriminalamt)

  • Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge, die länger als als 8,5 cm ist sowie
  • Fallmesser.

Zumindest, wenn deren Klinge

  • einen nahezu geraden, durchgehenden Rücken hat,
  • sich zur Schneide hin verjüngt,
  • anstelle der Spitze abgerundet und stumpf ist,
  • im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide hat,
  • eine gebogene Schneide hat, deren Klänge 60 % der Klingenlänge nicht übersteigt und
  • im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist.

Erfüllen die genannten Messer die Kriterien, gelten sie laut BKA als Werkzeug und nicht als Messer bzw. Waffe. So steht es zumindest in einem Feststellungsbescheid vom 28.08.2003 (Link zur PDF unten).

Welche Rettungsmesser erlaubt sind, hängst also vom jeweiligen Messer ab. Einhandmesser sind in der Öffentlichkeit verboten, dürfen in einem verschlossenen Behältnis aber transportiert werden. Wie so oft kommt es also auf den Einzelfall an. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Quellen: abenteuermesser.de (WaffG 42a), bka.de (Feststellungsbescheid 2003)